Projektvorschläge müssen inhaltlich in einen der Themenbereiche des aktuellen Forschungsprogramms des Lebensministeriums passen, sie können über DaFNE jederzeit eingereicht werden (in Einzelfällen kann es auch befristete Einreichtermine geben). Alle eingereichten Projektanträge werden einer Formalprüfung unterzogen. Ist die Formalprüfung positiv ausgefallen, gehen die Projektanträge in eine inhaltliche Beurteilung, die von ressortinternen und externen Gutachtern durchgeführt wird. Folgende Kriterien werden dabei evaluiert:
Sobald die formale und inhaltliche Begutachtung der eingereichten Projektanträge (inklusive notwendiger Überarbeitungen) abgeschlossen ist, wird im ressortinternen Abstimmungsgremium des Lebensministeriums (=Forschungs-Jour-Fixe) bei externen Projektanträgen die Basis für die Zuerkennung und Höhe von Förderungen und der Forschungsbeauftragung geschaffen. Auflagen und Mitfinanzierungserfordernisse sind in Vertragsverhandlungen zu klären bzw. zu erfüllen.
Bei internen Projektanträgen (= Forschungsprojekte der ressortzugehörigen Forschungsstellen) erfolgt nach der Behandlung im Forschungs-Jour-Fixe eine Genehmigung zur Durchführung durch die zuständigen Fachabteilungen des Ressorts. Aufwendungen für Forschung werden aus dem der jeweiligen Dienststelle zur Verfügung stehenden Budget bestritten.
Im Lebensministerium ist ein ressortinternes Abstimmungsgremium, der sogenannte „Forschungs-Jour-Fixe“ installiert. In diesem Gremium sind die mit Forschungsfragen beschäftigten Fachabteilungen sowie das Ministerbüro vertreten. In den periodisch abgehaltenen Sitzungen werden die eingereichten Projektvorschläge besprochen und es wird eine Empfehlung über Beauftragung bzw. Ablehnung eines eingereichten Projektvorschlages getroffen.
Der Forschungs-Jour-Fixe tritt jeweils am ersten Mittwoch jedes ungeraden Monates zusammen.
Nach Einreichung eines Projektvorschlages über die Forschungsplattform DaFNE wird dieser Antrag einer Formalprüfung durch die zuständigen SachbearbeiterInnen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unterzogen. Ist die Formalprüfung positiv ausgefallen, gehen die Projektanträge in eine inhaltliche Beurteilung, die von ressortinternen und externen Gutachtern durchgeführt wird (siehe dazu auch „Wann kann ich Projektvorschläge beim Lebensministerium einreichen?“).
Für die Begutachtung wird standardmäßig eine Frist von 3 Wochen vorgegeben. Da nicht alle Gutachter innerhalb dieser Frist die Begutachtung durchführen können, kann es zu einer Verlängerung kommen, vor allem, wenn das betreffende Gutachten für die Entscheidung unbedingt notwendig ist.
Das Abstimmungsgremium des Lebensministeriums (=Forschungs-Jour-Fixe) tagt alle 2 Monate (jeweils am ersten Mittwoch des Monats). Wenn im Forschungs-Jour-Fixe eine Mitfinanzierung des Projektvorschlags durch ein anderes Ministerium oder ein Bundesland beschlossen wird, sind entsprechende Finanzierungsverhandlungen zu führen, deren Dauer unterschiedlich lange sein kann. Bei einem größeren Finanzierungsvolumen eines Projektes (geregelt in den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz) ist zudem vor Projektgenehmigung die Zustimmung des Finanzministeriums einzuholen.
Verwenden Sie die angebotene Suchfunktion „Detail-Suche“ und geben Sie im Feld "Jahr der Beauftragung" ein entsprechendes Datum ein. Einen Überblick über die im Rahmen des Forschungsprogramms PFEIL05 oder des Forschungsprogramms PFEIL10 beauftragten und vom Lebensministerium veröffentlichten Projekte erhalten Sie mit der Anzeige "Projekte nach Forschungsprogramm".
Die Projekte der dem Lebensministerium zugehörenden Bundesanstalten und Bundesämter werden unter „Forschungsstellen des Lebensministeriums“ angezeigt.
Den forschungsaktiven Abteilungen des Ressorts steht durch das jährliche Bundeshaushaltsgesetz ein bestimmter Betrag für die Vergabe von Forschungsaufträgen zur Verfügung. Forschungsprojekte des Lebensministeriums müssen sich am Bedarf des Ressorts, welcher im aktuellen Forschungsprogramm abgesteckt ist, orientieren. Es gibt keine finanzielle Obergrenze für Forschungsaufträge, allerdings muss die Bedeckung eines Projektvorschlags aus dem zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Budget möglich sein und der finanzielle Aufwand muss den Zielsetzungen des Projekts entsprechen. Eine nachvollziehbare Aufstellung der anfallenden Projektkosten ist durch den/die AntragstellerIn vorzunehmen.
Die Projekt-Laufzeit sollte so kurz wie für die Durchführung des Projektes unbedingt notwendig sein und jedenfalls 3 Jahre nicht überschreiten.
Das Eigeninteresse des Antragstellers/der Antragstellerin bzw. das Interesse privater Nutznießer ist durch Einbringung einer Eigenleistung oder durch entsprechende Finanzierungsbeiträge abzudecken.
Ab einer bestimmten Finanzierungshöhe des beantragten Forschungsprojekts (geregelt in den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz) wird das Finanzministerium in den Entscheidungsprozess einbezogen.
Kommt es zu einer Beauftragung eines Forschungsprojektes, wird die Finanzierungssumme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in der Regel in zumindest 3 Raten ausbezahlt. Unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die Überweisung einer Startrate, welche zwischen 20 und 30% beträgt. Die weiteren Zahlungen sind an die Übermittlung eines Zwischenberichtes gekoppelt und erfolgen nach Approbation dieses Zwischenberichtes. Die Restrate wird nach Approbation des Projektabschlussberichtes überwiesen.
Wenn es zu Verzögerungen kommt, kontaktieren Sie den/die zuständige SachbearbeiterIn im Lebensministerium rechtzeitig (telefonisch oder per e-mail) und teilen Sie die Gründe für die Verzögerung mit. Der/die zuständige SachbearbeiterIn wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.