Folgende Bundesämter und Bundesanstalten liegen im direkten Wirkungsbereich des Lebensministeriums. Sie sind mit hoheitlichen Aufgaben des Prüfungs- und Kontrollwesens und der höheren Lehre betraut und führen in unterschiedlichem Ausmaß Forschungsaktivitäten durch:
Aufwendungen für Forschung werden aus dem der jeweiligen Dienststelle jährlich zur Verfügung stehenden Budget bestritten. Die Forschungsaktivitäten der Bundesämter und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten sind vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu koordinieren und mit dem Bereich der externen Forschung abzustimmen.