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Häufig gestellte Fragen:

  • Was versteht man unter BBK-Forschung?
  • Wann kann ich Projektvorschläge beim Lebensministerium einreichen?
  • Wie lange dauert die Entscheidungsphase bei der Einreichung eines Projektes im Rahmen des Pfeil10-Programmes des BMLFUW?
  • Welche Forschungsprojekte wurden vom BMLFUW in der letzten Zeit beauftragt?
  • Gibt es bei Forschungsaufträgen des Lebensministeriums eine finanzielle Obergrenze?
  • Ich kann die vereinbarten Termine zur Berichtslegung nicht einhalten, was muss ich tun?
  • Was versteht man unter BBK-Forschung?

    Die Bund/Bundesländer-Forschungskooperation (BBK) koordiniert und finanziert anwendungs- und gemeinwohlorientierte Projekte, die im gemeinsamen Interesse von Ländern und Bund gelegen sind. Sie trägt als Koordinations- und Informationsplattform zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten bei der Planung und Durchführung von Forschungsvorhaben bei.

    Auf Seiten des Bundes wird die Bund/Bundesländer-Forschungskooperation getragen vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend. Auf Ebene der Bundesländer findet eine landesinterne Koordination in jedem Bundesland statt, wobei die entsprechenden Themen diskutiert und Entscheidungen vorbereitet werden.

    Wenn Sie ein Projekt im Forschungsprogramm der BBK einreichen, wird der Antrag an die jeweils für die Koordinierung zuständigen KollegInnen in den Landesregierungen und an die MitarbeiterInnen in den involvierten Ministerien weiter geleitet.

    Wann kann ich Projektvorschläge beim Lebensministerium einreichen?

    Projektvorschläge müssen inhaltlich in einen der Themenbereiche des derzeit laufenden Forschungsprogramms PFEIL10 des Lebensministeriums passen, sie können über DaFNE jederzeit eingereicht werden (in Einzelfällen kann es auch befristete Einreichtermine geben). Alle eingereichten Projektanträge werden einer Formalprüfung unterzogen. Ist die Formalprüfung positiv ausgefallen, gehen die Projektanträge in eine inhaltliche Beurteilung, die von ressortinternen und externen Gutachtern durchgeführt wird. Folgende Kriterien werden dabei evaluiert:

    • Relevanz für die Land-, Forst, Umwelt und Wasserwirtschaft
    • Kohärenz und Überschneidung mit anderen Bundesforschungsprogrammen
    • Projektmanagement und wissenschaftliche Exzellenz
    • Bedeutung der Problemstellung und Beitrag zur Problemlösung
    • Dringlichkeit für die angestrebte Problemlösung
    • Angemessenheit des Projektumfanges
    • Nutzung von wissenschaftlichen Netzwerken
    • Umsetzbarkeit der zu erwartenden Ereignisse in Kooperation mit den späteren Nutzern

    Sobald die formale und inhaltliche Begutachtung der eingereichten Projektanträge (inklusive notwendiger Überarbeitungen) abgeschlossen ist, wird im ressortinternen Abstimmungsgremium des Lebensministeriums (=Forschungs-Jour-Fixe) bei externen Projektanträgen die Basis für die Zuerkennung und Höhe von Förderungen und der Forschungsbeauftragung geschaffen. Auflagen und Mitfinanzierungserfordernisse sind in Vertragsverhandlungen zu klären bzw. zu erfüllen.

    Bei internen Projektanträgen (= Forschungsprojekte der ressortzugehörigen Forschungsstellen) erfolgt nach der Behandlung im Forschungs-Jour-Fixe eine Genehmigung zur Durchführung durch die zuständigen Fachabteilungen des Ressorts. Aufwendungen für Forschung werden aus dem der jeweiligen Dienststelle zur Verfügung stehenden Budget bestritten.

    Wie lange dauert die Entscheidungsphase bei der Einreichung eines Projektes im Rahmen des Pfeil10-Programmes des BMLFUW?

    Nach Einreichung eines Projektvorschlages im Rahmen des Forschungsprogramms PFEIL10 wird dieser Antrag einer Formalprüfung unterzogen. Ist die Formalprüfung positiv ausgefallen, gehen die Projektanträge in eine inhaltliche Beurteilung, die von ressortinternen und externen Gutachtern durchgeführt wird (siehe dazu auch „Wann kann ich Projektvorschläge beim Lebensministerium einreichen?“).

    Für die Begutachtung wird standardmäßig eine Frist von 3 Wochen vorgegeben. Da nicht alle Gutachter innerhalb dieser Frist die Begutachtung durchführen können, kann es zu einer Verlängerung kommen, vor allem, wenn das betreffende Gutachten für die Entscheidung unbedingt notwendig ist.

    Das Abstimmungsgremium des Lebensministeriums (=Forschungs-Jour-Fixe) tagt alle 2 Monate (jeweils am ersten Mittwoch des Monats). Wenn im Forschungs-Jour-Fixe eine Mitfinanzierung des Projektvorschlags durch ein anderes Ministerium oder ein Bundesland beschlossen wird, sind entsprechende Finanzierungsverhandlungen zu führen, deren Dauer unterschiedlich lange sein kann. Bei einem größeren Finanzierungsvolumen eines Projektes (geregelt in den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz) ist zudem vor Genehmigung die Zustimmung des Finanzministeriums einzuholen.

    Welche Forschungsprojekte wurden vom BMLFUW in der letzten Zeit beauftragt?

    Verwenden Sie die angebotene Suchfunktion und geben Sie bei "erweiterte Suche" im Feld "Jahr der Beauftragung" ein entsprechendes Datum ein. Einen Überblick über die im Rahmen des Forschungsprogramms PFEIL05 (Laufzeit von 2002 bis 2005) oder des Forschungsprogramms PFEIL10 beauftragten und vom Lebensministerium veröffentlichten Projekte und erhalten Sie mit der Anzeige "Projekte nach Forschungsprogramm".

    Gibt es bei Forschungsaufträgen des Lebensministeriums eine finanzielle Obergrenze?

    Den forschungsaktiven Abteilungen des Ressorts steht durch das jährliche Bundeshaushaltsgesetz ein bestimmter Betrag für die Vergabe von Forschungsaufträgen zur Verfügung. Forschungsprojekte des Lebensministeriums müssen sich am Bedarf des Ressorts, welcher im Forschungsprogramm PFEIL10 abgesteckt ist, orientieren.

    Die Laufzeit sollte so kurz wie für die Durchführung des Projektes unbedingt notwendig sein und jedenfalls 3 Jahre nicht überschreiten.

    Es gibt keine finanzielle Obergrenze für Forschungsaufträge, allerdings muss die Bedeckung eines Projektvorschlags aus dem zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Budget möglich sein und der finanzielle Aufwand muss den Zielsetzungen des Projekts entsprechen.

    Das Eigeninteresse des Antragstellers/der Antragstellerin bzw. das Interesse privater Nutznießer ist durch Einbringung einer Eigenleistung oder durch entsprechende Finanzierungsbeiträge abzudecken.

    Ab einer bestimmten Finanzierungshöhe des beantragten Forschungsprojekts (geregelt in den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz) wird das Finanzministerium in den Entscheidungsprozess einbezogen.

    Ich kann die vereinbarten Termine zur Berichtslegung nicht einhalten, was muss ich tun?

    Wenn es zu Verzögerungen kommt, kontaktieren Sie den/die zuständige SachbearbeiterIn im Lebensministerium rechtzeitig (telefonisch oder per e-mail) und teilen Sie die Gründe für die Verzögerung mit. Der/die zuständige SachbearbeiterIn wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

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